AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der magenta Kommunikation, Design und Neue Medien GmbH & Co KG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der magenta Kommunikation, Design und Neue Medien GmbH & Co. KG gegenüber ihren Auftraggebern, insbesondere für Leistungen in den Bereichen Strategie, Beratung, Konzeption, Design, Werbung, Kommunikation, digitale Medien, Webentwicklung, Social Media, Content, Drucksachen, Produktion und sonstige Agenturleistungen.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos ausführen.
Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
2. Vertragsschluss, Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers
Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Beauftragung zustande.
Maßgeblich für Art, Umfang, Termine und Vergütung der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, etwaige Anlagen sowie die vereinbarten Projektabstimmungen.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugangsdaten, Freigaben und Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
3. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Unsere Entwürfe, Konzepte, Designs, Texte, Fotografien, Illustrationen, Layouts, Präsentationen, Kampagnenideen, Softwarebestandteile, Arbeitsergebnisse und sonstigen Leistungen können urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich, markenrechtlich oder auf sonstige Weise geschützt sein.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine weitergehende, ausschließliche oder übertragbare Rechteeinräumung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Entwürfe, Zwischenstände, offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Konzepte, Präsentationsunterlagen, nicht ausgewählte Varianten sowie interne Arbeitsmittel bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, von der Rechteeinräumung ausgenommen.
Wiederholungsnutzungen, Nutzungen für andere Produkte, andere Märkte, andere Medien, andere Unternehmen oder sonstige über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung und können gesondert vergütungspflichtig sein.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte auf Dritte, Unterlizenzierungen oder Bearbeitungen durch Dritte sind nur zulässig, soweit dies vertraglich vereinbart wurde oder zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
Rechte an Fremdmaterialien, insbesondere Schriftlizenzen, Stockfotos, Musik, Illustrationen, Software, Plugins, Templates, Modelle, Druckdaten, Datenbanken oder sonstige Drittleistungen richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber. Wir weisen den Auftraggeber, soweit für uns erkennbar, auf solche Bedingungen hin.
4. Honorar, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist genannt ist.
Werden Leistungen in Teilen erbracht oder erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsstand zu verlangen.
Die Einräumung von Nutzungsrechten steht, soweit rechtlich zulässig, unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.
5. Zusatzleistungen, Neben-, Reise- und Fremdkosten
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Besprechungen, Konzept- und Entwurfsvarianten, Autorkorrekturen, nachträgliche Änderungswünsche, Produktionsüberwachung, Datenaufbereitung, Recherchen, Fremdsprachenleistungen, Testing, Projektkoordination sowie sonstige Zusatzleistungen.
Nebenkosten wie Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Kurier-, Proof-, Modell-, Lizenz-, Hosting-, Domain-, Tool-, Mediabudget- oder Produktionskosten werden, soweit sie zur Auftragsdurchführung erforderlich oder abgestimmt sind, gesondert berechnet.
Fremdleistungen können nach Abstimmung mit dem Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder im eigenen Namen beauftragt werden. Soweit wir Fremdleistungen im eigenen Namen auf Veranlassung des Auftraggebers beauftragen, stellt der Auftraggeber uns von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei, soweit diese nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
6. Korrekturen, Freigaben und Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber prüft die ihm vorgelegten Entwürfe, Texte, Daten, Korrekturabzüge, Testversionen, Druckdaten, Freigabedokumente und sonstigen Arbeitsergebnisse sorgfältig und erteilt Freigaben rechtzeitig.
Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der von ihm freigegebenen Inhalte, insbesondere für Texte, Zahlen, Produktangaben, rechtliche Pflichtangaben, Kennzeichnungen, Preise, Claims, Bild- und Markenverwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand unserer beauftragten rechtlichen oder fachlichen Prüfung sind.
Nachträgliche Änderungen nach bereits erteilter Freigabe sowie dadurch entstehende Mehrkosten, Terminverschiebungen oder Produktionskosten werden gesondert berechnet.
7. Gesetzliche Kennzeichnungs-, Transparenz- und Prüfungspflichten
Gesetzliche Kennzeichnungs-, Transparenz-, Informations- oder Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung oder Verwendung von Inhalten sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber zu prüfen und zu erfüllen.
Dies gilt insbesondere für produkt-, branchen-, plattform-, wettbewerbs-, heilmittel-, lebensmittel-, preisangaben-, influencer-, werbe-, KI- oder sonstige kennzeichnungspflichtige Inhalte. Eine rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich durch uns, wenn diese ausdrücklich beauftragt wurde.
Soweit der Auftraggeber besondere gesetzliche, regulatorische, konzerninterne oder branchenspezifische Vorgaben einzuhalten hat, teilt er uns diese rechtzeitig vor Leistungsbeginn mit.
8. Einsatz KI‑gestützter Werkzeuge
Zur Unterstützung einzelner Arbeitsprozesse können wir KI‑gestützte Werkzeuge einsetzen, insbesondere für Recherche-, Strukturierungs-, Entwurfs-, Bild-, Text-, Analyse-, Übersetzungs-, Ideen- oder Produktionsprozesse. KI dient dabei ausschließlich als Hilfsmittel im Rahmen unserer Leistungserbringung.
Arbeitsergebnisse werden vor ihrer Verwendung durch unsere Mitarbeitenden geprüft, überarbeitet und verantwortet. Eine ungeprüfte automatisierte Weitergabe finaler Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber erfolgt nicht.
Der Umgang mit vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der jeweils vereinbarten Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen werden nur verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und zulässig ist.
Sollte der Auftraggeber den Einsatz KI‑gestützter Werkzeuge ganz oder teilweise einschränken oder ausschließen wollen, hat er uns dies vor Auftragserteilung oder unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten, Mehraufwände oder Auswirkungen auf Termine werden gesondert abgestimmt.
9. Browserkompatibilität und technische Rahmenbedingungen
Websites, Webanwendungen und digitale Inhalte werden, sofern nicht abweichend vereinbart, für die jeweils aktuellen Versionen der marktüblichen Browser entwickelt. Hierzu zählen insbesondere Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari sowie gängige Chromium-basierte Browser.
Eine uneingeschränkte Kompatibilität mit älteren Browserversionen, nicht marktüblichen Browsern, individuellen Systemeinstellungen, veralteten Betriebssystemen, nicht unterstützten Endgeräten oder Drittsoftware kann nicht gewährleistet werden.
Für spätere Änderungen durch Dritte, Updates externer Systeme, Plugins, Plattformen, Schnittstellen, Browser oder Hostingumgebungen übernehmen wir keine Verantwortung, sofern die Ursache nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt.
10. Druckproduktionen und produktionsbedingte Abweichungen
Bei Druck- und Produktionsaufträgen können aus technischen Gründen branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen, Farb-, Material-, Verarbeitungs- oder Formatabweichungen entstehen, soweit diese innerhalb üblicher Toleranzen liegen.
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % gelten als produktionsbedingt zulässig und vertragsgemäß, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde. Die tatsächlich gelieferte Menge kann entsprechend berechnet werden.
Vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber freigegebene Druckdaten, Andrucke, Proofs oder Muster sind für die weitere Produktion maßgeblich.
11. Eigentum, Herausgabe und Archivierung
An Originalen, Datenträgern, Unterlagen, Entwürfen, Arbeitsdateien und sonstigen Materialien wird Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen werden, sofern vereinbart, lediglich Nutzungsrechte eingeräumt.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe offener Arbeitsdateien, Rohdaten, Quellmaterialien oder interner Produktionsdaten besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Eine Archivierung von Projektdaten schulden wir nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne gesonderte Vereinbarung sind wir berechtigt, Projektdaten nach angemessener Frist zu löschen, wenn dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
12. Referenznennung, Eigenwerbung und Belegexemplare
Soweit nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen, dürfen wir den Auftraggeber und die von uns erbrachten Leistungen nach Veröffentlichung als Referenz nennen und zu Zwecken der Eigenwerbung dokumentieren.
Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf unserer Website, in Präsentationen, Wettbewerbsunterlagen, Social-Media-Kanälen und sonstigen Eigenwerbungsmaßnahmen. Vertrauliche Informationen werden hierbei nicht offengelegt.
Von vervielfältigten Druckwerken oder sonstigen Produktionen stellt uns der Auftraggeber auf Wunsch eine angemessene Anzahl an Belegexemplaren unentgeltlich zur Verfügung, soweit dies für ihn zumutbar ist.
13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen des Auftraggebers
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, soweit keine konkreten Vorgaben des Auftraggebers vereinbart wurden. Änderungswünsche des Auftraggebers werden im vereinbarten Umfang berücksichtigt.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Vorlagen, Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten, Muster oder sonstige Materialien werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Nutzung berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Bereitstellung oder Verwendung solcher Materialien resultieren, soweit wir die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.
14. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit, Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit oder wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit von Arbeitsergebnissen übernehmen wir nur, soweit eine entsprechende rechtliche Prüfung ausdrücklich beauftragt wurde.
Soweit Leistungen oder Arbeitsergebnisse von Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden, haften wir nicht für deren Leistungen, sofern die Auswahl oder Beauftragung nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich oder anderweitig rechtlich zulässig ist.
Erfordert die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind.
16. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unserer Agentur: Mannheim.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Mannheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.